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Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und möchten diesen in einen deutschen umschreiben lassen ?( Umschreibung ausländischer Führerscheine )
Sie hatten einen Führerschein und er wurde Ihnen( Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ) entzogen ?

                                                

  • Dann bereiten wir Sie, Ihrem Erfahrungs- und Ausbildungsniveau entsprechend, in  theoretischem und/oder praktischem Unterricht auf ihre Prüfungen vor.

Sie haben einen Führerschein und sind lange nicht mehr gefahren ?
                              ( Auffrischungskurse )

  • Mit ein paar Übungsstunden reaktivieren wir in netter Atmosphäre                 "altes Gelerntes" und  geben noch was "aktuelles Neues" dazu. 

  • Führerschein mit 17 Jahren

In Berlin wurde das Begleitete Fahren (BF17 - Führerschein mit 17 Jahren) zum  1.Februar 2006 eingeführt. Anmeldungen zum BF 17 sind bei allen Bürgerämtern möglich. Bei der Anmeldung muss der Fahrerlaubnisbewerber mit einem gesetzlichen Vertreter persönlich erscheinen. Mit der Ausbildung kann ab 16,5 Jahren begonnen werden. Die Ausbildung ist identisch mit der zur Fahrerlaubnis Kl. B.

Antragsformular für Fahrerlaubnisbewerber (pdf 55kb) und Begleiter (Begleiter.pdf 71kb)

 

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